“Bonhoeffer-Urteil” gegen Norbert Weidner rechtskräftig
Nachdem der ex-FAP-Kader, ex-V-Mann und Burschenschafter Norbert Weidner
schon vor dem Bonner Amts- und Landgericht damit scheiterte, seine
strafbewehrten Äußerungen zum NS-Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer
(NRW rechtsaußen berichtete hier, hier, hier und hier)
vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung schützen zu lassen, konnte er
nun auch mit seiner Revision am Oberlandesgericht Köln keinen Erfolg
erzielen (Az.: 1 RVs272/13). Weidner, Alter Herr der “Alten Breslauer
Burschenschaft der Raczeks zu Bonn”, hatte den Mord (“Hinrichtung”) an
dem NS-Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer in einer
“Raczek”-Publikation als “rein juristisch … gerechtfertigt” eingestuft
und das ihm zugrunde liegende Urteil “nachvollziehbar” genannt. ...lesen
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